Die Julius-Maximilians-Universität Würzburg möchte das Projektangebot DualON für alle Menschen zugänglich gestalten. Maßgeblich sind die Anforderungen der Bayerischen Digitalverordnung (BayDiV).
Diese Erklärung gilt für die Website dualon.de einschließlich ihrer Informationsseiten, Lernmodule und Materialsammlungen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Bewertung der Barrierefreiheit orientiert sich an den Anforderungen nach § 9 der Bayerischen Digitalverordnung (BayDiV). Sie beruht auf einer stichprobenartigen technischen und manuellen Prüfung ausgewählter Seiten und Funktionen.
Nicht barrierefrei zugängliche Inhalte
Bei der Nutzung der Website ist folgende Einschränkung zu beachten:
Bewegte Gestaltungselemente: Wellen, Vögel, Kompass und weitere Elemente bewegen sich automatisch. Ein eigener Schalter zum Anhalten dieser Animationen ist auf der Website nicht vorhanden. Die Gestaltung berücksichtigt die Einstellung „Bewegung reduzieren“ Ihres Betriebssystems beziehungsweise Browsers. Die automatischen Bewegungen können das Lesen und die Konzentration auf die Inhalte erschweren.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 28. September 2026 erstellt und zuletzt am selben Tag überprüft. Grundlage war eine technische und manuelle Stichprobe durch den mit der Umsetzung beauftragten Dienstleister. Die Prüfung umfasste ausgewählte Seitentypen, zentrale Tastaturfunktionen, Beschriftungen, einzelne Textkontraste und die Darstellung bei schmaler Bildschirmbreite.
Feedback-Mechanismus
Wenn Sie auf eine Barriere stoßen oder Informationen in einer zugänglichen Form benötigen, können Sie sich per E-Mail an das Projektteam wenden. Bitte nennen Sie die betroffene Seite und beschreiben Sie kurz, wobei Sie Unterstützung benötigen.
Kontaktinformation
Projekt DualON
Julius-Maximilians-Universität Würzburg
E-Mail: dualon@uni-wuerzburg.de
Weitere Angaben zum Betreiber finden Sie im Impressum.
Durchsetzungsverfahren
Wird Ihre Anfrage innerhalb von sechs Wochen nicht oder nur teilweise beantwortet, können Sie die zuständige Durchsetzungs- und Überwachungsstelle einschalten. Dort können Sie eine Prüfung der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen beantragen.
Informationen zum Verfahren und zur Antragstellung
Kontaktinformation der für das Durchsetzungsverfahren zuständigen Einrichtung
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@ldbv.bayern.de
Internet: Informationen zur Barrierefreiheit beim LDBV